AGB
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Anwendung
Art und Umfang der Lieferung sind in der Auftragsbestätigung festgelegt. Aufträge werden erst durch Auftragsbestätigung für den Verkäufer verbindlich.
Für jede vom Verkäufer auszuführende Lieferung oder Leistung sind ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Mündliche Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten den Verkäufer nur, wenn sie von diesem ausdrücklich anerkannt werden.
Zahlungsbedingungen
Wenn umseitig nichts anderes vereinbart ist, gelten für Zahlungen und ihre Fälligkeit folgende Bedingungen:
Für Teilelieferungen und sonstige Leistungen: 8 Tage netto
Komplettlieferungen: 14 Tage netto
für Werkzeuge: nach Freigabe der Muster
Zahlung kann nur auf die vorher vereinbarte Art und Weise erfolgen. Schecks und Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und -fristen entbinden den Verkäufer von der Einhaltung der Lieferverpflichtung. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Fracht, Spesen, Verpackung, Zoll, Transportversicherung und Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle einer nach Vertragsabschluss eintretenden Erhöhung der Kosten, insbesondere der Personal- und Materialkosten, die Preise entsprechend anzupassen. Der Käufer ist nicht berechtigt, vereinbarte Leistungen oder fällige Zahlungen zu verweigern.
Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf gleichen Vertragsverhältnissen beruhen, können generell nicht geltend qemacht werden. Gegenüber Forderungen des Verkäufers kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen titulierten Gegenforderungen aufrechnen.
Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird eine solche nachträglich bekannt, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungsbedingungen in einer den Umständen entsprechenden Form zu ändern.
Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Verkäufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer, d. h. dessen sämtliche bestehenden, laufenden und auch nach der Lieferung der Waren entstandenen Forderungen getilgt hat.
Über das Vorbehaltsgut darf der Käufer nur im Rahmen der üblichen Veräußerungsgeschäfte verfügen.
Verbindet der Käufer die gelieferte Vorbehaltware mit einer anderen Sache in dergestalt, dass sie wesentlicher Bestandteil einer neuen Sache wird, so wird der Verkäufer im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware Miteigentümer.
Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung aller offenen Forderungen bzw. die Herausgabe des Vorbehaltsgutes zu fordern.
Für noch offenstehende Leistungen kann der Verkäufer Vorauszahlungen oder eine angemessene Zahlungsfrist verlangen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist durch den Käufer kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern.
Lieferung und Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, nach Abstimmung aller für die Durchführung des Auftrages notwendigen Fragen, sowie der vereinbarten Anzahlung.
Im Falle nachträglicher Änderungswünsche durch den Besteller ändern sich die Lieferfristen um einen angemessenen Zeitraum.
Für die Bestimmung der Lieferfrist sind allein die Angaben in unserer Auftragsbestätigung verbindlich.
Wird eine vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten und befindet sich der Verkäufer in Verzug, so kann der Besteller dem Verkäufer zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Frist, die mindestens 6 Wochen betragen muss, setzen, mit der Erklärung, dass er bei erneuter Nichterfüllung der gesetzlichen Lieferfrist vom Vertrag zurücktritt.
Etwaige Schadenersatzforderungen werden vom Verkäufer, soweit nachweisbar, bis zu 10 % des nichterfüllten fälligen Vertragswertes, max. aber 500 € anerkannt.
Weitere Ansprüche, insbesondere diejenigen auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
Teillieferungen sind ebenso zulässig wie Mengenabweichungen bis 10%±.
Im Falle höherer Gewalt ist der Verkäufer für die Dauer des Hindernisses von der Vertragserfüllung befreit. Dauert sie mehr als 6 Monate, so können beide Teile vom Vertrag zurücktreten. Als höhere Gewalt gelten auch Unfälle und alle sonstigen Ursachen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen wie Materialmangel, Mangel an Betriebsstoff, Transport- oder Energieversorgungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb der Zulieferer
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung spätestens mit dem Verlassen des Lieferwerks auf den Käufer über.
Für eine nach Gefahrenübergang eingetretene Beschädigung der Ware haftet der Verkäufer nicht. Auf schriftliches Verlangen des Käufers wird die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch, Transport -und Feuerschaden versichert.
Haftung für Mängel der Lieferung
Maßgebend für die Qualität und Ausführung sind Waren mittlerer Art und Güte bzw. von uns übersandte und vom Käufer freigegebene Muster.
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung der Mängel, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang am Bestimmungsort, schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Handelt es sich um versteckte Mängel, müssen diese sofort nach Feststellung, spätestens nach 6 Monaten, schriftlich geltend gemacht werden.
Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leistet der Verkäufer nach seinem Ermessen kostenlosen Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung.
Kommt er diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Käufer berechtigt, Minderung zu verlangen.
Kommt keine Einigung über die Höhe der Minderung zustande, steht dem Käufer die Möglichkeit zu, Wandlung zu verlangen. Nachweisbare Schadenersatzforderungen werden bis zu 10 % des Rechnungswertes, max. 500 € anerkannt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wurden vom Verkäufer Aufwendungen aufgrund einer begründeten Mängelrüge erbracht, hat diese der Käufer zu ersetzen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer eine ausreichende Anzahl von Teilen aus der beanstandeten Lieferung zur Verfügung zu stellen, so dass er die Mängel prüfen kann. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 6 Monaten. Für Schäden, die nicht unmittelbar an der gelieferten Ware entstanden sind, wird jede Haftung ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Verbindlichkeiten ist der Sitz der Firma des Verkäufers.
Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck.
Geltung
Durch Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer diese Liefer und Zahlungsbedingungen als allein maßgebend an.
Bei späteren Bestellungen genügt der Hinweis des Verkäufers auf diese Bedingungen, um sie für die spätere Bestellung allein maßgebend zu machen.
Für alle Verträge, die aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abgeschlossen werden, gilt das Recht der BRD. Die einheitlichen Gesetze über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen sind ausgeschlossen.
AMM Elektro-Vertriebs GmbH